Ziel des Programms
Mit dem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Das ZIM mit seinen Fördermodulen Kooperationsprojekte ("ZIM-KOOP"), Netzwerkprojekte ("ZIM-NEMO") und Einzelprojekte ("ZIM-SOLO") ist ein technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
Die AiF ist Projektträger des Fördermoduls Kooperationsprojekte ("ZIM-KOOP"). Damit wird der Förderansatz der Vorläuferprogramme PRO INNO/PRO INNO II fortgeführt.
Fördergegenstand
Im Fördermodul Kooperationsprojekte können Forschungs- und Entwicklungs-Projekte (FuE) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen gefördert werden.
Projektformen:
- KU - Kooperationsprojekte von mindestens einem antragsberechtigen Unternehmen und weiteren Unternehmen
- KF - Kooperationsprojekte von mindestens einem antragsberechtigten Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung einschließlich
VP - technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier antragsberechtigen Unternehmen und mindestens zwei Forschungseinrichtungen
- KA - Projekte von antragsberechtigen Unternehmen mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner
Zur Umsetzung der FuE-Projekte können innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für Unternehmen zusätzlich gefördert werden:
- DL - Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit
- Geschäftsbetrieb in Deutschland,
- weniger als 250 Mitarbeitern,
- max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Jahresbilanz,
die den weiteren Kriterien der EU-Definiton von Kleinstunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen genügen.
Antragsberechtigt sind bis zum 31.12.2010 auch größere Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, welche bis 1.000 Beschäftigte zum Zeitpunkt der Antragstellung haben. Die vorgenannten KMU-Kriterien gelten insoweit nicht.
Antragsberechtigt sind des weiteren öffentliche und gemeinnützige private Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner eines im Kooperationsprojekt geförderten Unternehmens (KF/VP).
Vertiefende Informationen dazu finden Sie auf den Programmseiten.
Antragstermine
Während der Laufzeit der Fördermaßnahme können seit dem 1. Juli 2008 jederzeit formgebundene Anträge gestellt werden. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten am FuE-Projekt und vor Abschluss der Kooperationsvereinbarung bei der AiF eingehen. Antragsformulare in Papierform oder als elektronisches Dokument sind bei der AiF oder auf den Programmseiten im Internet erhältlich.
Förderbedingungen
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die FuE-Leistungen der Unternehmen gelten je nach Größe und Sitz des Antragstellers sowie Art der Kooperation differenzierte Förderquoten von 25 Prozent bis 50 Prozent, bezogen auf die zuwendungsfähigen Projektkosten (Personaleinzelkosten, Aufträge an Dritte, übrige Kosten). Die Teilprojekte der Forschungseinrichtungen können mit bis zu 90 Prozent (u. U. 100 Prozent) gefördert werden; der maximale Zuschuss pro Forschungseinrichtung und Teilprojekt beträgt 175.00 Euro. Kosten pro Unternehmen und (Teil-) Projekt sind bis zu 350.000 Euro zuwendungsfähig. Bei technologieübergreifenden Verbundprojekten von mindestens vier antragsberechtigten Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen müssen die antragsberechtigten Unternehmen zusammen mindestens zu 50 % an den Gesamtkosten eines Verbundprojekts beteiligt sein. Die Kosten pro Teilprojekt einer Forschungseinrichtung sind bis zu 350.000 Euro zuwendungsfähig. Für die Höhe der Zuwendung je KMU-Teilprojekt ist bei Verbundprojekten eine Obergrenze von 350.000 € festgelegt. Die zuwendungsfähigen Kosten für das gesamte Verbundprojekt sind auf 2.000.000 Euro begrenzt.
Bei innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen beträgt die Förderquote 50 Prozent bezogen auf zuwendungsfähige Kosten von bis zu 50.000 Euro.
Einzelheiten dazu auf den Programmseiten.
Fördermittel
Fördermittel des BMWi 2009 für ZIM-KOOP und das Vorläuferprogramm PRO INNO II: 248,5 Mio. Euro.
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Laufzeit des Programms
2008 bis 2013
Kontakt
AiF
Geschäftsstelle Berlin
Projektträger ZIM
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Telefon: 030 48163-451
Telefax: 030 48163-402
E-Mail: zim@aif-in-berlin.de
Internet: www.aif-in-berlin.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf den http://www.zim-bmwi.de/Programmseiten .
http://www.zim-bmwi.de/
