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Ankündigungsskizze zum geplanten Antrag Bis zum Stichtag (s. Ausschreibung) kündigt die Hochschule den Antrag beim PT per E-Mail an. Die Skizze ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags. Sie dient u. a. der frühzeitigen Auswahl und Zuordnung der für die fachliche Begutachtung des Antrags zuständigen Gutachter. Anhand der Skizze werden die wesentlichen formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung geprüft. Es findet keine fachliche Bewertung/Vorauswahl des geplanten Vorhabens statt. Der Eingang der Skizze wird vom PT bestätigt. ^ Antragstellung Das für die Erstellung der Antragsformulare erforderliche elektronische Antragssystem easyAZA kann über das Internet (www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html) abgerufen werden. Achtung: Bitte verwenden sie nur die aktuelle Version von easyAZA. Bestandteil des Antrags ist eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, die u. a. einen Verwertungsplan enthalten muß. Unter www.aif.de/fh finden sich in der Rubrik "Ausschreibungen FHprofUnd" alle Unterlagen, die für eine Antragstellung erforderlich sind. Dem Antrag sind individuelle Interessensbekundungen der Partner der Fachhochschulen beizufügen. ^ Formale Prüfung Nach Eingang erfaßt der PT die Anträge in einer Datenbank und prüft die Einhaltung der formalen Förderkriterien (Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Partnerbeteiligung etc.) Ggf. wird der Antragsteller aufgefordert fehlende Unterlagen nachzureichen oder den Antrag zurück zu ^ Gutachter Auswahl Der PT wählt für die fachliche Bewertung eines Vorhabens zwei Erst- und einen Hauptgutachter aus. Hierzu wird beim PT eine Datenbank mit über 500 Expert/inn/en aus Fachhochschulen (85%) sowie aus Universitäten, aus der Wirtschaft und aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen geführt. Kein Experte einer FH erhält ein Vorhaben der eigenen Hochschule zur Bewertung. Als Hauptgutachter können nur solche Experten fungieren, die selbst nicht mit einem Antrag in der aktuellen Förderrunde vertreten sind. Im Falle fehlender fachlicher Zuständigkeit oder Befangenheit muss der Experte den Antrag zurückweisen.
^ Begutachtung Die
Begutachtung der Anträge erfolgt auf Basis eines standardisierten
Gutachter-Fragebogens. Diesen finden Das Gutachten besteht aus den inhaltlichen Stellungnahmen der Gutachter die zudem mit einer Punktbewertung versehen sind (ein Antrag kann mit max. 100 Punkten bewertet werden). Die Erstgutachter senden ihre Gutachten an den Hauptgutachter, der auf Basis dieser und seines eigenen Gutachtens eine zusammenfassende Stellungnahme verfasst und die endgültige Punktzahl für das Vorhaben festlegt. Weicht der Hauptgutachter in seiner Bewertung deutlich
von beiden Erstgutachtern ab, kann ein weiterer
^ Ranking Auf der
Grundlage der erreichten Punktzahlen wird eine Rangliste über alle
Anträge erstellt (d. h. unabhängig ^ Förderempfehlung Der PT verfasst auf der Basis der (Gesamt-)Rangliste seine Förderempfehlung für das BMBF ^ Bewilligung Das BMBF entscheidet auf Basis der Förderempfehlung des PT über die Bewilligung der förderungswürdigen Anträge. Die Förderung ist auch abhängig vom Ergebnis der Frühkoordinierung zwischen den Ressorts. ^ |