projektträger für

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Projekt des Monats

PT-Netz

Ankündigungsskizze

Antragstellung

Formale Prüfung

Auswahl Gutachter

Begutachtung

Ranking

Förderempfehlung

Bewilligung



Ankündigungsskizze zum geplanten Antrag

Bis zum Stichtag (s. Ausschreibung) kündigt die Hochschule den Antrag beim PT per E-Mail an.

Die Skizze ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags. Sie dient u. a. der frühzeitigen Auswahl und Zuordnung der für die fachliche Begutachtung des Antrags zuständigen Gutachter.

Anhand der Skizze werden die wesentlichen formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung geprüft. Es findet keine fachliche Bewertung/Vorauswahl des geplanten Vorhabens statt.

Der Eingang der Skizze wird vom PT bestätigt.


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Antragstellung

Das für die Erstellung der Antragsformulare erforderliche elektronische Antragssystem easyAZA kann über das Internet (www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html) abgerufen werden.

Achtung: Bitte verwenden sie nur die aktuelle Version von easyAZA.

Bestandteil des Antrags ist eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, die u. a. einen Verwertungsplan enthalten muß. Unter www.aif.de/fh finden sich in der Rubrik "Ausschreibungen FHprofUnd" alle Unterlagen, die für eine Antragstellung erforderlich sind.

Dem Antrag sind individuelle Interessensbekundungen der Partner der Fachhochschulen beizufügen. 



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Formale Prüfung

Nach Eingang erfaßt der PT die Anträge in einer Datenbank und prüft die Einhaltung der formalen Förderkriterien (Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Partnerbeteiligung etc.)

Ggf. wird der Antragsteller aufgefordert fehlende Unterlagen nachzureichen oder den Antrag zurück zu
nehmen.


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Gutachter Auswahl

Der PT wählt für die fachliche Bewertung eines Vorhabens zwei Erst- und einen Hauptgutachter aus.

Hierzu wird beim PT eine Datenbank mit über 500 Expert/inn/en aus Fachhochschulen (85%) sowie aus Universitäten, aus der Wirtschaft und aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen geführt.

Kein Experte einer FH erhält ein Vorhaben der eigenen Hochschule zur Bewertung.

Als Hauptgutachter können nur solche Experten fungieren, die selbst nicht mit einem Antrag in der aktuellen Förderrunde vertreten sind.

Im Falle fehlender fachlicher Zuständigkeit oder Befangenheit muss der Experte den Antrag zurückweisen.

 

 


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Begutachtung

Die Begutachtung der Anträge erfolgt auf Basis eines standardisierten Gutachter-Fragebogens. Diesen finden
sie unter www.aif.de/fh in der Rubrik "Ausschreibungen".

Das Gutachten besteht aus den inhaltlichen Stellungnahmen der Gutachter die zudem mit einer Punktbewertung versehen sind (ein Antrag kann mit max. 100 Punkten bewertet werden). 

Die Erstgutachter senden ihre Gutachten an den Hauptgutachter, der auf Basis dieser und seines eigenen Gutachtens eine zusammenfassende Stellungnahme verfasst und die endgültige Punktzahl für das Vorhaben festlegt.

Weicht der Hauptgutachter in seiner Bewertung deutlich von beiden Erstgutachtern ab, kann ein weiterer
Experte mit der Begutachtung befasst werden.



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Ranking

Auf der Grundlage der erreichten Punktzahlen wird eine Rangliste über alle Anträge erstellt (d. h. unabhängig
vom Fachgebiet des jeweiligen Vorhabens).


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Förderempfehlung

Der PT verfasst auf der Basis der (Gesamt-)Rangliste seine Förderempfehlung für das BMBF


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Bewilligung

Das BMBF entscheidet auf Basis der Förderempfehlung des PT über die Bewilligung der förderungswürdigen Anträge.

Die Förderung ist auch abhängig vom Ergebnis der Frühkoordinierung zwischen den Ressorts.


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