projektträger für
BMBF Konferenz "Forschung an Fachhochschulen - erfolgreich in Europa"
"Bekanntmachungen die zu ProfilNT berechtigen"
Projekt des Monats
PT-Netz
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Ankündigungsskizze zum geplanten Antrag Bis zum Stichtag (s. Ausschreibung) kündigt die Hochschule den Antrag beim PT per E-Mail an. Die Skizze ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags. Sie dient u. a. der frühzeitigen Auswahl und Zuordnung der für die fachliche Begutachtung des Antrags zuständigen Gutachter. Anhand der Skizze werden die wesentlichen formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung geprüft. Es findet keine fachliche Bewertung/ Vorauswahl des geplanten Vorhabens statt. Der Eingang der Skizze wird vom PT bestätigt. ^ Antragstellung Das für die Erstellung der Antragsformulare erforderliche elektronische Antragssystem easyAZA kann über das Internet (www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html) abgerufen werden. Achtung: Bitte verwenden sie nur die aktuelle Version von easyAZA. Bestandteil des Antrags ist eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, die u. a. einen Verwertungsplan enthalten muß. Unter www.aif.de/fh finden sich in der Rubrik "Ausschreibungen IngenieurNachwuchs" alle Unterlagen, die für eine Antragstellung erforderlich sind. Dem Antrag muß eine individuelle Interessensbekundung des KMU-Partners bzw. eine valide Bestätigung bei der Beteiligung einer Universität oder einer Forschungseinrichtung beigefügt werden. ^ Formale Prüfung Nach Eingang erfaßt der PT die Anträge in einer Datenbank und prüft die Einhaltung der formalen Förderkriterien (Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Partnerbeteiligung etc.) Ggf. wird der Antragsteller aufgefordert fehlende Unterlagen nachzureichen oder den Antrag zurück zu ^ Gutachter Auswahl Der PT wählt für die schriftliche Bewertung eines Vorhabens Gutachter aus. Hierzu wird beim PT eine Datenbank mit über 500 Expert/inn/en aus Fachhochschulen (85%) sowie aus Universitäten, aus der Wirtschaft und aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen geführt. Kein Experte einer FH erhält ein Vorhaben der eigenen Hochschule zur Bewertung. Als Gutachter fungieren nur solche Experten, die selbst keinen Antrag gestellt haben. Im Falle fehlender fachlicher Zuständigkeit oder Befangenheit muss der Experte den Antrag zurückweisen. ^ Begutachtung Die
Begutachtung der Anträge erfolgt auf Basis eines standardisierten
Gutachter-Fragebogens. Diesen finden Das Gutachten besteht aus den inhaltlichen Stellungnahmen der Gutachter die zudem mit einer Punktbewertung versehen sind (ein Antrag kann mit max. 100 Punkten bewertet werden). Die Erstgutachter senden ihre Gutachten an den PT.
^ Gutachtertagung Der PT richtet auf Basis der Antragsthemen Gutachtergruppen ein. Während einer Gutachtertagung stellen die befassten Gutachter ihre schriftlichen Gutachten vor. Die jeweilige Gutachtergruppe diskutiert und entscheidet über die endgültige Bewertung des Antrags. In allen Gutachtergruppen werden Ranglisten nach den erreichten Punktzahlen aufgestellt. Der PT stellt im Anschluss, anhand aller Einzellisten, eine Gesamtrangliste auf. ^ Förderempfehlung Der PT verfasst auf der Basis der (Gesamt-)Rangliste seine Förderempfehlung für das BMBF ^ Bewilligung Das BMBF entscheidet auf Basis der Förderempfehlung des PT über die Bewilligung der förderungswürdigen Anträge. Die Förderung ist auch abhängig vom Ergebnis der Frühkoordinierung zwischen den Ressorts. ^ |