01.06.2010
Das BMWi-Logo kann
hier angefordert werden.
17.05.2010
Das Rundschreiben bezüglich Ratenumstellungen im im Jahr 2010
steht zum Download bereit.
05.05.2010
Der Endbericht der ESK im Zeitraum 2005 bis 2009
steht zum Download bereit.
03.05.2010
Das Script zur Schulung vom 26. April 2010 steht zum
Download bereit.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Ziel des Programms
Die Förderung von Vorhaben der
branchenweiten industriellen Gemeinschaftsforschung hat zum Ziel,
die strukturbedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung (FuE) auszugleichen. Diese
Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Größe zumeist nicht in der
Lage, Forschungsaufträge an externe Forschungsstellen zu finanzieren
oder eigene Forschungsabteilungen zu unterhalten. Im Rahmen der
industriellen Gemeinschaftsforschung können KMU ihre gemeinsamen
Probleme durch gemeinsame Forschungsaktivitäten lösen, die vor allem von
Hochschulen und gemeinnützigen wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen
durchgeführt werden. Das ist besonders effizient, weil dabei
gleichgelagerter Forschungsbedarf vorwettbewerblich gebündelt wird und
Risiken verteilt werden. Außerdem ermöglicht es einer großen Anzahl
mittelständischer Unternehmen, von Forschungsergebnissen zu profitieren,
die jedes für sich allein nicht hätte erzielen können.
Antragsberechtigte
Anträge auf Förderung von Vorhaben der industriellen
Gemeinschaftsforschung können ausschließlich durch
ordentliche Mitglieder der AiF gestellt werden. Dies sind
industrielle Forschungsvereinigungen, in denen sich Unternehmen
innerhalb einzelner Branchen oder Technologiefelder zwecks gemeinsamer
Forschung zusammengeschlossen haben. Unternehmen oder Forschungsstellen
können Themenvorschläge für Vorhaben der Gemeinschaftsforschung an diese
gemeinnützigen Forschungsvereinigungen richten. Einzelheiten des
Verfahrens sind in der
Richtlinie
und im
Leitfaden für die Beantragung und Verwendung von Zuwendungen des
BMWi für Vorhaben der industriellen Gemeinschaftsforschung geregelt.
Antragstermine
Eine Antragstellung durch die Mitgliedsvereinigungen der AiF ist
jederzeit möglich.
Förderbedingungen
Die öffentliche Förderung von IGF-Vorhaben erfolgt über die AiF nach
Begutachtung und Bewilligung der zuwendungsfähigen projektbezogenen
Ausgaben. Voraussetzung dieser öffentlichen Förderung ist, dass die
antragstellende Forschungsvereinigung den Einsatz industrieller
Eigenleistungen für die Gemeinschaftsforschung projektbezogen in
angemessener Höhe nachweist (Modifizierte Anteilfinanzierung).
Fördermittel
Fördermittel des BMWi 2008: ca. 123 Mio. Euro
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Laufzeit des Programms
Die öffentliche Förderung von IGF-Vorhaben erfolgt seit der Gründung der
AiF im Jahr 1954.
Ansprechpartner
Volker Richstein
Weitere Informationen