Abrechnung von Personalausgaben

Hinweis zur Beantragung von Personalausgaben:

Die folgenden Regelungen gelten für die Abrechnung von Personalausgaben. Die aktuellen Regelungen zur Beantragung von Personalausgaben sind den Rundschreiben zu entnehmen, mit denen die AiF diesbezügliche Änderungen zeitnah mitteilt.

1. Höchstsätze für Personalausgaben (HPA)

Die Abrechnung von Personalausgaben für Mitarbeiter/innen mit Ausnahme von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften erfolgt auf Grundlage des BMWi-Merkblatts über die Höchstsatzregelung für die Beantragung und Abrechnung von Personalausgaben und der dazu jeweils vom BMWi festgelegten Höchstsätze. Dabei sind die festgelegten Sätze als Höchstgrenze und nicht als Norm anzuwenden. Grundsätzlich sind die für die Durchführung von Forschungsvorhaben notwendigen, tatsächlichen Bruttoentgelte unter Beachtung der Regelungen im IGF-Leitfaden individuell zu ermitteln und abzurechnen ("IGF-Brutto").

Das aus einem der Einzelansätze A.1 bis A.3 finanzierungsfähige "IGF-Brutto" wird dabei abhängig vom Abrechnungszeitraum durch die nachstehenden HPA begrenzt.

Mögliche Mehrausgaben sind selbst zu tragen und können, soweit vorhabenbezogene Geldleistungen vorliegen, im Rahmen der modifizierten Anteilfinanzierung als vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) geltend gemacht werden.

1.1 Allgemeine Tabelle

Die nachstehenden monatlichen Höchstsätze gelten grundsätzlich für alle Forschungseinrichtungen (Ausnahmen sind in den folgenden Abschnitten 1.2 und 1.3 aufgeführt):

Einzel-
ansatz
HPA-
Gruppe
Abrechnungszeitraum
ab Januar 2009ab Januar 2010
West (aBL)Ost (nBL)West (aBL)Ost (nBL)
A.1A5.500 €5.125 €5.525 €
B4.625 €4.275 €4.625 €
A.2C3.425 €3.475 €
D3.150 €3.175 €
E3.000 €3.050 €
A.3F2.675 €2.700 €

1.2 Besondere Tabelle für Forschungseinrichtungen der Länder (Hochschulen)

Die nachstehenden monatlichen Höchstsätze gelten für Forschungseinrichtungen der Länder (Hochschulen u.a.) in IGF-Vorhaben, deren Laufzeitbeginn und -ende in den Zeitraum Juli 2008 bis Dezember 2011 fällt (siehe Rundschreiben):

Einzel-
ansatz
HPA-
Gruppe
Abrechnungszeitraum
20092010 und 2011
West (aBL)Ost (nBL)West (aBL)Ost (nBL)
A.1A4.286 €3.707 €4.325 €
B3.579 €3.097 €3.625 €

 

Wurden bei der Bemessung der Zuwendung höhere Bruttoentgelte einzelner Mitarbeiter/innen berücksichtigt, gelten diese personenbezogen als Höchstsätze.

Die Höchstsätze in den HPA-Gruppen C bis F sind mit denen unter 1.1 Allgemeine Tabelle aufgeführten identisch.

 

Hinweis: Ab dem Jahr 2012 gilt diese besondere Tabelle weiterhin für die Hochschulen der Länder bei der Beantragung von IGF-Vorhaben.

1.3 Besondere Tabelle für Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG)

Die nachstehenden monatlichen Höchstsätze gelten für Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft in IGF-Vorhaben, deren Laufzeitbeginn in den Zeitraum November 2006 bis Mai 2011 fällt (siehe entsprechendes Rundschreiben):

Einzel-
ansatz
HPA-
Gruppe
Abrechnungszeitraum
ab Januar 2009ab Januar 2010
West (aBL)Ost (nBL)West (aBL)Ost (nBL)
A.1A5.885 €5.483 €5.911 €
B4.948 €4.574 €4.948 €
A.2C3.664 €3.718 €
D3.370 €3.397 €
E3.210 €3.263 €
A.3F2.862 €2.889 €

2. Höchstvergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Die Abrechnung von Personalausgaben für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der dazu jeweils vom BMWi festgelegten Höchstvergütungen. Dabei sind die festgelegten Vergütungen als Höchstgrenze und nicht als Norm anzuwenden. Grundsätzlich sind die für die Durchführung von Forschungsvorhaben notwendigen, tatsächlichen Bruttoentgelte unter Beachtung der Regelungen im IGF-Leitfaden individuell zu ermitteln und abzurechnen.

Die in einem Abrechnungszeitraum aus dem Einzelansatz A.3 finanzierungsfähigen Bruttoentgelte werden dabei durch die nachstehenden Höchstvergütungen begrenzt.

Mögliche Mehrausgaben sind mit der Pauschale für Sonstige Ausgaben (Einzelansatz D) abgegolten.

Entsprechend den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder werden die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte in folgende Gruppen eingeteilt ("TdL-Gruppe"):

  1. Wissenschaftliche Hilfskräfte mit

    • abgeschlossener wissenschaftlicher Universitäts- oder Hochschulbildung oder
    • Master-Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist
  2. Wissenschaftliche Hilfskräfte mit

    • Fachhochschulabschluss oder
    • Bachelor-Abschluss oder
    • Master-Abschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der nicht akkreditiert ist
  3. Wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung im Sinne der Buchstaben a. und b. (studentische Hilfskräfte)

 

Die nachstehenden Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Forschungseinrichtungen:

Einzel-
ansatz
TdL-
Gruppe
Abrechnungszeitraum
ab Januar 2009ab Januar 2010
West (aBL)Ost (nBL)West (aBL)Ost (nBL)
A.3a.13,06 €11,63 €13,61 €13,11 €
b.9,62 €8,56 €10,03 €9,65 €
c.8,25 €7,35 €8,60 €8,28 €


Die vorgenannten Stundensätze dürfen für maximal 86 Stunden pro Monat abgerechnet werden und können um bis zu 10 v. H. überschritten werden, wenn dazu bei der Beantragung des IGF-Vorhabens entsprechende Arbeitsverträge vorgelegt wurden bzw. wenn es dazu einen konkreten Beschluss der Universität, Hochschule oder Fachhochschule gibt.

Für Forschungseinrichtungen im Land Berlin gilt für studentische Hilfskräfte mit Vordiplom weiterhin ein Stundensatz von 10,98 € für maximal 80 Stunden pro Monat.