IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)
10.1 Beurteilung der erzielten Forschungsergebnisse und deren Anwendungsmöglichkeiten
Der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck unterliegt einer Erfolgskontrolle. Zu diesem Zweck ist nach Ende des Bewilligungszeitraums eines öffentlich geförderten IGF-Vorhabens eine erste Erfolgskontrolle für dieses Projekt durchzuführen. Sie soll Auskunft darüber geben, ob der Zuwendungszweck erfüllt wurde und dient der Gewinnung von Aussagen über potenzielle Erfolge bzw. Erfolgsaussichten in einer ersten, sich dem Projekt anschließenden Stufe der Wertschöpfung. Im Rahmen einer erweiterten Erfolgskontrolle werden auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von Projekten weitere Nutzungserfolge vorrangig in KMU entlang der Wertschöpfungskette bis zur Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen am Markt recherchiert. Diese einzelprojektbezogene Erfolgserfassung wird in ausreichendem zeitlichen Abstand zum Abschluss des Projektes vorgenommen und im Auftrag des BMWi durchgeführt. Grundlage der Bewertung des Erfolgs sowohl bei der ersten als auch bei der erweiterten Erfolgskontrolle sind die IGF-Qualitätsstandards der AiF.
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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.
