IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)
12.2 CORNET
Im Rahmen der europäischen Initiative zu Collective Research werden transnationale FuE-Projekte durchgeführt (im folgenden CORNET-Gesamtprojekte genannt), die von Einrichtungen aus mehreren europäischen Staaten oder Regionen gemeinsam bearbeitet werden und bei denen die gesamten Ergebnisse allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen. Die IGF-Förderung umfasst dabei die Finanzierung von Teilprojekten, die in Deutschland entsprechend den IGF-Regelungen durchgeführt werden sollen.
Weitere Informationen finden sich auf folgenden Internet-Seiten:
Über die Antragsberechtigung in den beteiligten nicht deutschen Staaten/Regionen sollte sich die Projektpartner eines CORNET-Gesamtprojekts (Konsortium) relativ frühzeitig bei den am jeweiligen Call beteiligten nationalen Förderagenturen informieren.
zu 2. Antrag auf Begutachtung (Phase 1)
Einzelheiten finden sich in den Guidelines zu den jeweiligen Calls. In der Regel werden zwei Calls pro Jahr durchgeführt (Einzelheiten auf den CORNET-Programm-Seiten)
Neben dem gemeinsamen CORNET-Antrag in englischer Sprache sind die für die Beantragung des deutschen Teils notwendigen Vordrucke für einen IGF-Antrag sowie die ANDAT-Datei einzureichen.
zu 3.2 Gesamtfinanzierungsplan
Sofern das CORNET-Gesamtvorhaben durch eine deutsche Forschungsvereinigung oder durch eine beteiligte deutsche Forschungsstelle koordiniert wird, kann eine Pauschale für die Koordinierung eines transnationalen FuE-Projekts beantragt werden. Die Höhe der Pauschale beträgt maximal 5 % der für das IGF-Vorhaben bewilligten Zuwendung bzw. maximal 20.000 €. Sie dient dazu, die erhöhten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Koordinierung eines transnationalen Projekts entstehen, zu kompensieren. Die zusätzlichen Ausgaben für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts müssen in einer dem Förderantrag beigefügten Anlage plausibel dargelegt werden.
zu 4. Antrag auf Bewilligung (Phase 2)
Bei einem durch eine externe unabhängige Expertenkommision entschiedenen CORNET-Antrag erfolgt die verbindliche Erklärung zum gewünschten tatsächlichen Arbeitsbeginn formlos schriftlich. Als frühester Arbeitsbeginn ist der übernächste Monatserste möglich.
Besondere Unterlagen für einen Antrag auf Bewilligung (Phase 2):
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Eine von einer externen unabhängigen Expertenkommision [independent expert panel (IEP)] erstellte Rankingliste (= Abschließendes Votum für CORNET)
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Gesamtfinanzierungsplan für das Vorhaben mit zusätzlicher Angabe zur Pauschale für die Koordinierung eines transnationalen CORNET-Gesamtprojektes
- Kooperationsvertrag zum CORNET-Gesamtprojekt (kann nachgereicht werden).
[Details ein-/ausblenden]
Die Projektpartner eines CORNET-Gesamtprojekts schließen vor Durchführung des Projekts einen Kooperationsvertrag (consortium-agreement). Muster für dieses consortium-agreement stehen auf den CORNET-Programmseiten bereit.
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Zusagen der anderen nicht-deutschen Partner des CORNET-Gesamtprojekts für die Förderung (können nachgereicht werden)
Die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides kann vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist herbeigeführt werden, wenn die AiF-Forschungsvereinigung zusätzlich die Zusagen für die Förderung für die anderen nicht-deutschen Partner des CORNET-Gesamtprojekts und den von allen beteiligten Einrichtungen unterschriebenen Kooperationsvertrag (consortium-agreement) vorlegt.
zu 7.1 Auszahlung von Fördermitteln
Zusätzliche Voraussetzung für die Auszahlung von angeforderten Fördermitteln ist, dass der von allen beteiligten Einrichtungen unterschriebene Kooperationsvertrag (consortium-agreement) für das CORNET-Gesamtprojekt vorliegt.
zu 9.4 Unterlagen für den Nachweis
Es sind zusätzlich vorzulegen:
- ein Nachweis der AiF-Forschungsvereinigung über die Ausgaben für die Koordinierung des transnationalen CORNET-Gesamtprojekts, wenn eine Pauschale hierfür bewilligt wurde,
[Details ein-/ausblenden]
Dabei ist zu beachten, dass die Pauschale für die Koordinierung auf maximal 5 v. H. der aus der Zuwendung für die Durchführung des Vorhabens nachgewiesenen und als finanzierungsfähig anerkannten Ausgaben begrenzt ist.
Von einem Einzelnachweis der Verwendung des pauschalierten Betrages wird abgesehen.
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der Schlussbericht des CORNET-Gesamtprojekts innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des CORNET-Gesamtprojekts.
zu 10.1.1 Erste Erfolgskontrolle
Bei einem CORNET-Vorhaben erhält der Schlussgutachter einen für CORNET-Projekte entworfenen Fragebogen zur Schlussbegutachtung, die Antragsunterlagen und die Schlussberichte des CORNET-Vorhabens sowie des CORNET-Gesamtprojekts.
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.
