IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)

3.1.4 Pauschale für Sonstige Ausgaben

Das BMWi-Merkblatt zu den Finanzierungsplänen enthält neben den Angaben zum Prozentsatz und zur Bemessungsgrundlage der Pauschale eine nicht abschließende Aufzählung der weiteren projektbezogenen Ausgaben, die mit dieser Pauschale abgegolten werden. Insbesondere fallen hierunter

  • Ausgaben für Unterhalt und Versorgung der Arbeitsplätze (Büromaterial, Fachliteratur, Energie, Telefon usw.),
  • Ausgaben für die Beschaffung von Geräten mit Einzelbeträgen bis zu 2.500 € einschließlich Umsatzsteuer,
  • Ausgaben für Material (darunter z.B. auch die Herstellung von Versuchsmaterial),
  • Aufwendungen für Reisen und Transport,

sowie

  • diverse personenbezogene Leistungen.

    [Beispielhafte Aufzählung ein-/ausblenden]

    Dazu zählen beispielsweise:

    • vermögenswirksame Leistungen (VL)
    • VBL-Sanierungsgeld
    • VBL-Pauschalsteuer
    • U1-Umlage (Beiträge zur Entgeltfortzahlungs-Versicherung im Krankheitsfall)
    • U2-Umlage (Beiträge zur Entgeltfortzahlungs-Versicherung im Mutterschutz)
    • U3-Umlage (Beiträge zur Insolvenzgeldumlage)
    • Arbeitgeberanteile zur Riesterrente
    • Beiträge zur Pensionskasse
    • Beiträge zur Landesunfallkasse
    • Zahlungen für Beihilfen
    • Beiträge zur Berufsgenossenschaft

    Diese dürfen nicht bei der Ermittlung des IGF-Bruttos berücksichtigt werden, welches für die Berechnung der aus den Einzelansätzen A.1 bis A.3 finanzierungsfähigen Personalausgaben maßgeblich ist.