IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)

3.2 Gesamtfinanzierungsplan

Im Gesamtfinanzierungsplan werden neben den aus der Zuwendung finanzierungsfähigen Ausgaben auch die vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) ausgewiesen.

Der Gesamtfinanzierungsplan und die Erläuterungen zum Gesamtfinanzierungsplan können sich während der Vorbereitung des Antrags auf Bewilligung in Phase 2 zur Vorlage an das BMWi hinsichtlich der vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) noch ändern. In diesem Fall sind die Spezifikationen und stichpunktartigen Erläuterungen zu den Positionen der vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) entsprechend zu aktualisieren.