IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)
8.1 Ein Änderungsantrag ist nicht erforderlich
Für die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen ist kein Änderungsantrag erforderlich.
- Die Forschungsstellen können den Personaleinsatz innerhalb des jeweils bewilligten Einzelansatzes entsprechend den fachlichen Erfordernissen zur erfolgreichen Bearbeitung des Vorhabens unter den nachfolgenden Bedingungen eigenständig vornehmen.
- Die Summe der insgesamt im Einzelansatz A.1 (HPA A und HPA B) beantragten und bewilligten Personenmonate darf grundsätzlich nicht überschritten werden. In fachlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung um bis zu 20 % zulässig. In diesen Ausnahmefällen ist die AiF unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren.
Hinweis: Diese Bedingung gilt nur für IGF-Vorhaben mit Zuwendungsbescheid ab 01.01.2011. - Die wissenschaftliche Bearbeitung des Vorhabens muss sichergestellt sein; daher müssen wissenschaftliche Mitarbeiter (HPA A) im Umfang von mindestens 50 % der für sie beantragten Einsatzzeit tatsächlich für die Bearbeitung des IGF-Vorhabens eingesetzt werden.
- Sofern sich hierdurch die bewilligte Zuwendung ermäßigt, ist dies unverzüglich nach Nr. 5.2 ANBest-P über die AiF dem BMWi anzuzeigen.
- Die Summe der insgesamt im Einzelansatz A.1 (HPA A und HPA B) beantragten und bewilligten Personenmonate darf grundsätzlich nicht überschritten werden. In fachlich begründeten Ausnahmefällen ist eine Überschreitung um bis zu 20 % zulässig. In diesen Ausnahmefällen ist die AiF unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren.
- Die Einzelansätze im bewilligten Einzelfinanzierungsplan dürfen um bis zu 20% überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann.
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Die zugelassene Überschreitung der Einzelansätze gilt nicht für die Einzelansätze A.4 (Pauschale für Personalausgaben) und D (Pauschale für Sonstige Ausgaben).Mögliche Gründe sind:
- Bewilligtes Personal in einem Einzelansatz wird teurer
- Bewilligtes Gerät wird teurer
- Bewilligte Leistungen Dritter werden teurer
Ein Änderungsbescheid wird nicht erstellt.
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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.
