IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)
9.1 Aufbewahrungspflicht
Die AiF-Forschungsvereinigung bzw. die Forschungsstelle ist verpflichtet, alle das IGF-Vorhaben betreffenden Originalbelege (Gehaltsbescheinigungen, Rechnungen, Ein- und Auszahlungsbelege, Belege über vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) etc.) bis 5 Jahre nach Vorlage des Schlussnachweises aufzubewahren.
[<<] [>>] [Inhaltsübersicht] [Volltextsuche] [Historie] [Druckversion]
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.
