IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)
9.7 Sachbericht
Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das durch die Förderung erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Dabei ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen, d.h. auf den Einsatz von wissenschaftlich-technischem Personal, Geräten mit einem Beschaffungswert über 2.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und Leistungen Dritter. Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern.
Im Sachbericht ist darüber hinaus in einem fortgeschriebenen und ggf. ergänzten bzw. geänderten Plan zum Ergebnistransfer in die Wirtschaft darzulegen, welche der geplanten Transfermaßnahmen im bisherigen Verlauf dieses Projektes bereits durchgeführt wurden und ggf. im weiteren Verlauf sowie nach Projektende noch durchgeführt werden sollen.
Die Sachberichte sind mit einem Titelblatt zu versehen. Dazu sind die von der AiF zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
Die je nach Art des Sachberichts geltenden Besonderheiten sind nachstehend unter Details dargestellt:
- Zwischenbericht
[Details ein-/ausblenden]
Der Zwischenbericht soll maximal 8 Seiten umfassen. Es ist wichtig, dass es sich um einen – auch für den Nichtfachmann – leicht verständlichen und gut lesbaren Text in deutscher Sprache handelt, der trotz der knappen Darstellungsweise die vorgenannten Anforderungen an einen Sachbericht erfüllt.
Die für den Zwischenbericht zu verwendende Gliederung ist vorgegeben.
Wird ein Vorhaben von mehreren Forschungsstellen durchgeführt, so ist sowohl die Erstellung eines gemeinsamen Zwischenberichtes als auch die Anfertigung getrennter Berichte der einzelnen Forschungsstellen zulässig. Im Falle getrennter Zwischenberichte sind diese vom jeweiligen verantwortlichen Projektleiter auf dem Titelblatt zu unterschreiben. Bei der Anfertigung eines gemeinsamen Zwischenberichtes ist es ausreichend, wenn das Titelblatt die Unterschrift des Projektleiters der federführenden Forschungsstelle trägt.
- Schlussbericht
[Details ein-/ausblenden]
Der Schlussbericht muss neben den vorgenannten Anforderungen an einen Sachbericht insbesondere enthalten:
- Zu Beginn eine 1-seitige Zusammenfassung in deutscher Sprache, aus der die erzielten Ergebnisse der Forschungsarbeiten knapp und informativ hervorgehen. Die Zusammenfassung muss eine abschließende Bewertung mit der Schlussfolgerung enthalten:
Das Ziel des Vorhabens wurde erreicht / teilweise erreicht / nicht erreicht; - Darstellung des wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Nutzens der erzielten Ergebnisse insbesondere für KMU sowie ihres innovativen Beitrags und ihrer industriellen Anwendungsmöglichkeiten;
- Zusammenstellung aller Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden sollen;
- Angaben über gewerbliche Schutzrechte, sofern sie erworben wurden oder ihre Anmeldung beabsichtigt ist (detaillierte Regelungen zu Schutzrechten sind den jeweiligen Zuwendungsbescheiden bzw. Weiterleitungsverträgen zu entnehmen);
- Einschätzung zur Realisierbarkeit des vorgeschlagenen und aktualisierten Transferkonzepts;
- Hinweis auf die Förderung durch das BMWi über die AiF (Förderhinweis).
Sind an einem Vorhaben mehr als eine Forschungsstelle beteiligt, muss ein gemeinsamer Schlussbericht die Ergebnisse aller beteiligten Forschungsstellen zum Ausdruck bringen.
Der Schlussbericht muss von dem für die Durchführung des Forschungsvorhabens verantwortlichen Projektleiter unterschrieben werden. Bei mehreren beteiligten Forschungsstellen sind die Unterschriften aller beteiligten Projektleiter erforderlich.
Verzögert sich die Abgabe des Schlussberichts aus triftigem Grund, muss von der Forschungsvereinigung ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Abgabe des Schlussberichts gestellt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Schlussnachweis ohne Schlussbericht unvollständig ist und eine Auszahlung des Restbetrages in Höhe von 5 % der Zuwendung erst erfolgen kann, wenn der AiF der vollständige Schlussnachweis vorliegt und der Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages von der IGF-Revision der AiF festgestellt wurde.
- Zu Beginn eine 1-seitige Zusammenfassung in deutscher Sprache, aus der die erzielten Ergebnisse der Forschungsarbeiten knapp und informativ hervorgehen. Die Zusammenfassung muss eine abschließende Bewertung mit der Schlussfolgerung enthalten:
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.
