IGF-Leitfaden (Stand: April 2012)
Historie
12.04.2012
Auf Basis unseres Rundschreibens vom 12.04.2012 wurden die Abschnitte 3 und 8 wie folgt geändert:
- Abschnitt 3.1 und Abschnitt 3.1.1: Die besonderen Regelungen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte wurden entfernt. Bei Anträgen auf Begutachtung, die bis einschließlich 30.04.2012 vorgelegt werden, gilt noch die alte Regelung, wonach für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte statt des monatlichen Bruttoentgelts die Stundenvergütung und statt des Beschäftigungsgrads die vertragliche Arbeitszeit in Stunden pro Monat anzugeben sind.
- Abschnitt 8.1 und Abschnitt 8.3: Regelung ergänzt, dass in fachlich begründeten Ausnahmefällen eine Überschreitung der insgesamt im Einzelansatz A.1 beantragten und bewilligten Personenmonate um bis zu 20 % zulässig ist, wobei die AiF unverzüglich über diesen Sachverhalt zu informieren ist.
Auch das Merkblatt über die Höchstsatzregelung für die Beantragung und Abrechnung von Personalausgaben wurde auf die neue Regelung angepasst, wonach neben den gewerblichen auch die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte der HPA-Gruppe F zuzuordnen sind.
13.03.2012
Der Leitfaden verweist nun auf das für IGF-Vorhaben mit Start ab 01.04.2012 gültige Muster des Weiterleitungsvertrags (Punkt 7.4 geändert, siehe Synopse).
26.10.2011
Auf Basis unseres Rundschreibens vom 14.10.2011 enthalten die Abschnitte 3, 3.2.2 und 9.6 neue Textstellen:
- Abschnitt 3: "Ein vollständiger Finanzierungsplan – also einschließlich der vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) – ist Grundvoraussetzung für die nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen notwendige Prüfung, ob die Gesamtfinanzierung der projektbezogenen Ausgaben und damit die Durchführung des Projekts gesichert ist."
- Abschnitt 3.2.2: "Dabei sind die geplanten Aufwendungen unter Beachtung ihrer tatsächlichen Notwendigkeit in realistischer Höhe anzugeben. So ist für Sitzungen des projektbegleitenden Ausschusses, bei denen mehrere IGF-Vorhaben behandelt werden sollen, nur die anteilige Tagespauschale anzusetzen."
- Abschnitt 9.6: "Grundsätzlich müssen vAW in einem angemessenen Umfang erbracht werden. Daher sind mit der Schlussabrechnung (vAW) erhebliche Abweichungen von der ursprünglichen Planung zu begründen. Als erheblich wird eine Unterschreitung von mehr als 30 % betrachtet."
03.08.2011
In Abschnitt 10.1.2 ist die Bezeichnung des für die erweiterte Erfolgskontrolle zuständigen Gremiums aktualisiert (statt Arbeitskreis Erfolgssteuerung und Kontrolle (AK ESK) nun Projektbeirat Evaluation). Die Berichte, die dem BMWi bisher nach Beratung im AK ESK halbjährlich zu übergeben waren, entfallen.
12.04.2011
Der Leitfaden verweist nun auf die für IGF-Vorhaben mit Start ab 01.05.2011 gültigen Muster von Zuwendungsbescheid und Weiterleitungsvertrag (Rechtsbehelfsbelehrung ohne den Formhinweis „schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“; Schreibweise „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ mit großem „I“).
18.01.2011
Abschnitt 11.2 wurde ergänzt um den Hinweis, dass für Veröffentlichungen in Fachzeitschriften o.ä. der Förderhinweis ohne BMWi-Logo ausreichend ist.
17.01.2011
Der Leitfaden verweist nun auf die für IGF-Vorhaben mit Start ab 01.01.2011 gültigen Muster von Zuwendungsbescheid und Weiterleitungsvertrag.
Abschnitt 1.1 wurde ergänzt um den Corporate Finance Codex (CFC).
In Abschnitt 2 wurden die zum Antrag auf Begutachtung gehörenden Unterlagen um die CFC-Erklärung erweitert (gilt für alle Neubewilligungen mit Start ab 01.01.2011).
In Abschnitt 3.1.1 wurde die Formulierung "regelmäßiges steuerpflichtiges monatliches Arbeitnehmerbrutto" in "regelmäßiges monatliches Arbeitnehmerbrutto" geändert, um Fehlinterpretationen vorzubeugen (Entgeltbestandteile, die beispielsweise bei einer Gehaltsumwandlung das steuerpflichtige Arbeitnehmerbrutto senken, würden in Folge der möglichen Fehlinterpretation nicht zum IGF-Brutto gezählt).
In Abschnitt 6.1 wurde die Formulierung "Personalausgaben z.B. durch die Einstellung von Mitarbeitern mit geringerer Vergütung" in "Gesamtausgaben" geändert. Besondere Regelungen in den Zuwendungsbescheiden der Jahre 2009 und 2010 (Personalmaßgaben) bleiben hiervon unberührt. Ergänzend wird nun auf den für IGF-Vorhaben mit Zuwendungsbescheid ab 01.01.2011 gültigen Muster-Einzelfinanzierungsplan verwiesen.
Auf der Übersicht zur Behandlung von notwendigen Änderungsmaßnahmen sowie in den Abschnitten 8.1 und 8.3 wurde für IGF-Vorhaben mit Zuwendungsbescheid ab 01.01.2011 die Bedingung ergänzt, dass die Summe der insgesamt im Einzelansatz A.1 (HPA A und HPA B) beantragten und bewilligten Personenmonate nicht überschritten werden darf.
06.10.2010
Abschnitt 2 enthält nun einen Verweis auf eine Übersicht "Praxisversuche".
10.09.2010
Per Rundschreiben wird die Veröffentlichung des erstmals rein internetbasierten Leitfadens bekanntgegeben.
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.