Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wird die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben ermöglicht. Das Gesetz soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen. Ziel ist die Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen soweit ihre FuE-Vorhaben einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind. Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten profitieren durch Auftragsforschung indirekt von der Forschungszulage.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das zweistufige Antragsverfahren unterteilt sich in:
- den Antrag auf Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und
- den Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird von der AiF Projekt GmbH und zwei weiteren Konsortialpartnern – der VDI Technologiezentrum GmbH und dem DLR Projektträger – im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben. Sie prüft, ob es sich bei privatwirtschaftlichen FuE-Projekten um förderfähige Vorhaben im Sinne des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) handelt.