
Gutachterwesen für die IGF
Rund 200 ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter sorgen in der AiF dafür, dass nur die besten Projekte der themenoffenen Industriellen Gemeinschaftsforschung vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert werden. Da der wirtschaftliche Nutzen bei der Evaluation der Vorhaben genauso wichtig ist wie der wissenschaftliche Gehalt der Projekte, kommen sie paritätisch aus Wissenschaft und Industrie.
Allgemeines
Laut Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland vom 19.12.1996 gewährleistet die AiF eine qualifizierte Evaluation von Projekten der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF), für die eine Förderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt werden soll. Die AiF und ihre Mitgliedsvereinigungen organisieren ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl der Projekte der IGF. Kernelement dieses Verfahrens auf Ebene der AiF ist ein System unabhängiger und auf Zeit gewählter Gutachter.
Gutachtergruppen: anonym, vertraulich und unparteiisch
Die rund 200 Gutachter sind ehrenamtlich tätig. Ihre Hauptaufgabe besteht in der vertraulichen und unparteiischen Begutachtung von Forschungsanträgen und Schlussberichten im Rahmen der IGF. Die in 24 Fachgebiete unterteilten Gutachter organisieren sich in sieben fachlich differenzierten Gutachtergruppen (GAG):
- GAG 1: Werkstoffe
- GAG 2: Verfahrenstechnik und Energietechnik
- GAG 3: Betriebswirtschaft und Organisation
- GAG 4: Konstruktion und Fertigung
- GAG 5: Angewandte Chemie
- GAG 6: Medizintechnik und Systemtechnik
- GAG 7: Fügetechnik und Additive Fertigung
Anzahl und fachliche Untergliederung der GAG sowie die Anzahl der Gutachter werden vom Präsidium der AiF auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Rates festgelegt (GAG-Gliederung). Die GAG sind paritätisch mit Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft besetzt und kommen zweimal jährlich zu Gruppensitzungen zusammen (GAG-Termine). Hier wird über diskussionswürdige IGF-Anträge beraten und entschieden. Dieser Diskurs wird vom GAG-Leiter moderiert. Die dreijährige Leitung einer GAG wird von den Mitgliedern dieser Gruppe selbst bestimmt. Das Verzeichnis der Gutachter wird veröffentlicht.
Zusätzlich stehen der AiF etwa 300 Sonderfachgutachter zur Verfügung. Sonderfachgutachten werden in Einzelfällen angefordert, um die Stellungnahmen der Gutachter und somit das Votum der Gutachtergruppe zu Projektanträgen in einem spezialisierten Fachbereich zu ergänzen.
Gutachterwahlen
Alle drei Jahre werden die Gutachter in einem mehrstufigen Verfahren, das in der Wahlordnung für das Gutachterwesen dokumentiert ist, neu gewählt. In einer ersten Phase können Kandidatenvorschläge für die Untergruppen von bis zu vier GAG eingereicht werden. Die Mitgliedsvereinigungen der AiF und die Mitglieder des WR nominieren Experten aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft (Verzeichnis der Mitglieder des WR).
Potenzielle Kandidaten sollten über eine umfangreiche wissenschaftliche Expertise verfügen und Erfahrungen auf dem Gebiet der praxisorientierten Forschung haben. Es können sowohl aktive Gutachter bzw. Sonderfachgutachter als auch neue, bisher noch nicht in der Expertendatenbank der AiF eingetragene Fachleute aus Industrie oder Wissenschaft nominiert werden (Argumente für eine Gutachtertätigkeit).
Auf der Basis der eingereichten Kandidatenvorschläge werden Wahllisten erstellt. Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Stimmberechtigt sind für die Bereiche Wirtschaft und Wissenschaft die Mitgliedsvereinigungen der AiF und die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates der AiF. Die Wahlberechtigung ist an die Abgabe von Kandidatenvorschlägen gebunden. Die gewählten Gutachter verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Sie werden vom Präsidenten der AiF in das Amt eines Gutachters berufen.
Termine GAG-Sitzungen
1. Sitzung 2023
GAG 1 | 19.01.2023 | Herzogenaurach |
GAG 2 | 25.01.2023 | Reinbek |
GAG 3 | 17.01.2023 | Aachen |
GAG 4 | 26.01.2023 | Hannover |
GAG 5 | 31.01.2023 | Wiesbaden |
GAG 6 | 18.01.2023 | Aachen |
GAG 7 | 12.01.2023 | Minden |
2. Sitzung 2023
GAG 1 | 27.04.2023 | Web-Konferenz |
GAG 2 | 25.04.2023 | Web-Konferenz |
GAG 3 | 09.05.2023 | Web-Konferenz |
GAG 4 | 02.05.2023 | Web-Konferenz |
GAG 5 | 08.05.2023 | Web-Konferenz |
GAG 6 | 26.04.2023 | Web-Konferenz |
GAG 7 | 12.05.2023 | Web-Konferenz |
3. Sitzung 2023
GAG 1 | 19.09.2023 | Leverkusen |
GAG 2 | 14.09.2023 | Köln |
GAG 3 | 10.10.2023 | Stuttgart |
GAG 4 | 13.10.2023 | Aachen |
GAG 5 | 26.09.2023 | Aachen |
GAG 6 | 21.09.2023 | Basel |
GAG 7 | 27.09.2023 | Aachen |
Muster des Gutachterfragebogens zur Begutachtung von Anträgen
