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FAQ Projektbeantragung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich AiF-Forschungsvereinigungen.

Was ist der Unterschied zwischen Forschungsvereinigungen und Forschungseinrichtungen?

AiF-Forschungsvereinigungen sind ordentliche Mitglieder der AiF. Dies sind industrielle Forschungsvereinigungen, in denen sich Unternehmen innerhalb einzelner Branchen oder Technologiefelder zwecks gemeinsamer Forschung zusammengeschlossen haben. Ausschließlich AiF- Forschungsvereinigungen können Anträge auf Förderung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung stellen.

Forschungseinrichtungen sind beispielsweise Hochschulinstitute, Institute der AiF- Forschungsvereinigungen oder andere wissenschaftliche Institute, die den Status der Gemeinnützigkeit haben. Forschungseinrichtungen sind nicht selbst antragsberechtigt. Sie können bei der Antragstellung mitwirken und führen die Forschungsarbeiten durch.

Wie viele Fördermittel können maximal beantragt werden?

  • 275.000,00 EUR bei IGF-Projekten mit einer Forschungseinrichtung.
     
  • 525.000,00 EUR bei IGF-Projekten mit zwei Forschungseinrichtungen, wobei die Obergrenze für eine Forschungseinrichtung 275.000,00 EUR und die Obergrenze für die andere Forschungseinrichtung 250.000,00 EUR beträgt.
     
  • 750.000,00 EUR bei IGF-Projekten mit drei Forschungseinrichtungen, wobei die Obergrenze für jede der drei beteiligten Forschungseinrichtungen 250.000,00 EUR beträgt.

Für IGF-Anträge, deren beantragte Mittel die Obergrenzen überschreiten, ist dem Antrag auf Begutachtung eine aussagekräftige Begründung beizufügen, die von den Gutachtern bewertet wird.

Wie viele Forschungseinrichtungen dürfen sich pro IGF-Antrag beteiligen?

In der Regel dürfen sich pro IGF-Antrag maximal drei Forschungseinrichtungen beteiligen.

Wie wird ein IGF-Antrag gestellt?

Ein Antrag auf Begutachtung kann über das IGF-Portal in elektronischer Form gestellt werden. Hierzu setzen sich interessierte Forschungseinrichtungen mit der Forschungsvereinigung in Verbindung, die als Antragsteller den Forschungsantrag über die Antragssoftware ELANO (Elektronische Antragstellung online) einreichen kann.