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IGF-Richtlinie

Am 1. Januar 2023 trat die neue Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) in Kraft. Sie ersetzt die Vorgängerversion, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet war und am 30. August 2021 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Die neue Richtlinie ist am 29. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (BAnz AT 29.12.2022 B1) und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

IGF-RICHTLINIE

vAW-Vereinbarung*

*Vereinbarung über das Nachweisverfahren zur Bestimmung der vorhabenbezogenen Aufwendungen (Eigenbeteiligung) der Wirtschaft für das Programm zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung (IGF)

Änderung zum 01.01.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) mit rund 180 Millionen Euro öffentlicher Mittel p.a. Das BMWK hat den DLR PT als Projektträger des IGF-Programms beauftragt.