
Programmdetails
Ziel des Programms
Die Förderung von Vorhaben der branchenweiten Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) hat zum Ziel, die strukturbedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet der Forschung auszugleichen. Im Rahmen der IGF können KMU ihre gemeinsamen Probleme durch gemeinsame Forschungsaktivitäten lösen. Dies ermöglicht es einer großen Anzahl mittelständischer Unternehmen, von Forschungsergebnissen zu profitieren, die jedes für sich allein nicht hätte erzielen können.
Fördergegenstand
Förderfähig sind wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben, die unternehmensübergreifend ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können. Die Anträge zu den Forschungsvorhaben müssen Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft, Aussagen zur Umsetzbarkeit und zur wirtschaftlichen Bedeutung einschließen.
Antragsberechtigte
Anträge auf Förderung von IGF-Vorhaben können ausschließlich durch ordentliche Mitglieder der AiF gestellt werden. Dies sind industrielle Forschungsvereinigungen, in denen sich Unternehmen innerhalb einzelner Branchen oder Technologiefelder zwecks gemeinsamer Forschung zusammengeschlossen haben. Unternehmen oder Forschungsstellen können Themenvorschläge für Vorhaben der Gemeinschaftsforschung an diese gemeinnützigen Forschungsvereinigungen richten. Die Grundsätze der AiF zur Industriellen Gemeinschaftsforschung sind in einem Corporate Finance Codex niedergelegt. Einzelheiten des Verfahrens sind in der Richtlinie und im Leitfaden für die Beantragung und Verwendung von Zuwendungen des BMWK für IGF-Vorhaben geregelt.
Förderbedingungen
Die öffentliche Förderung von IGF-Vorhaben erfolgt über den AiF e.V. nach Begutachtung und Bewilligung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Voraussetzung dieser öffentlichen Förderung ist, dass die antragstellende Forschungsvereinigung den Einsatz industrieller Eigenleistungen für die Gemeinschaftsforschung projektbezogen in angemessener Höhe nachweist (Modifizierte Anteilfinanzierung).
Fördermittel
Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 2022: 181,0 Mio. Euro
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