
IGF-Leitfaden (Stand: April 2018)
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
[Druckversion des kompletten Leitfadens einschließlich aller Details aufrufen]

1.1 Rechtsgrundlagen
Das BMWi fördert Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung nebst dazugehörigen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Verwaltungsverfahrensgesetz (insbesondere §§ 48, 49, 49a) und die Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Darüber hinaus sind der Corporate Finance Codex (CFC) sowie die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der IGF zu beachten.
[Druckversion des kompletten Leitfadens ohne Details aufrufen]
Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.
Kontakt
Industrielle Gemeinschaftsforschung