
IGF-Leitfaden (Stand: Juli 2018)
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3.1 Einzelfinanzierungsplan
Im Einzelfinanzierungsplan der jeweiligen Forschungseinrichtung sind ausschließlich die in dieser Forschungseinrichtung vorgesehenen aus der Zuwendung finanzierungsfähigen Ausgaben auszuweisen. Grundlage für die Veranschlagung der aus der Zuwendung finanzierungsfähigen Ausgaben ist die Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung in Verbindung mit dem vom BMWi herausgegebenen Merkblatt zu den Finanzierungsplänen für Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung und dem BMWi-Merkblatt über die Höchstsätze für Personalausgaben (HPA) im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung zu berücksichtigen.
Die im Einzelfinanzierungsplan veranschlagten Ausgaben, die hinsichtlich ihrer Notwendigkeit begründet werden müssen, werden in folgende Einzelansätze gegliedert:
A.1 Bruttoentgelte für wissenschaftlich-technisches Personal
A.2 Bruttoentgelte für übriges Fachpersonal
A.3 Bruttoentgelte für Hilfskräfte
A.4 Pauschale für Personalausgaben
B. Ausgaben für Gerätebeschaffung
C. Ausgaben für Leistungen Dritter
D. Pauschale für Sonstige Ausgaben
Der Einzelfinanzierungsplan kann im Verlauf der Begutachtung und während der Vorbereitung des Antrags auf Förderung (Phase 2) Änderungen erfahren mit der Folge, dass die Pauschalen neu berechnet werden müssen und die Höhe der beantragten Zuwendung sich ändern kann.
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Eine Auflistung der Dokumente, auf die der IGF-Leitfaden Bezug nimmt, finden Sie unter Vordrucke bzw. Rechtsgrundlagen, Arbeitshilfen und Muster.
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Industrielle Gemeinschaftsforschung