Am 31. August 2017 wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die neue „Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht. Die IGF wird im Innovationsnetzwerk der AiF und ihrer Forschungsvereinigungen organisiert und vom BMWi mit öffentlichen Mitteln – im Jahr 2017 mit 169 Millionen Euro – gefördert.
Staatssekretär Matthias Machnig sagte anlässlich der Veröffentlichung: „Um mit neuen Trends mithalten zu können, ist die Forschung, die der Produktentwicklung vorgelagert ist, gerade für KMU wichtig. Da sie häufig die Finanzierung nicht selbst leisten können, setzt hier unsere Industrielle Gemeinschaftsforschung an. Sie eröffnet kleinen und mittleren Unternehmen im vorwettbewerblichen Stadium den Zugang zu praxisorientierter Forschung und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die große Resonanz in der Wirtschaft gibt unserem Ansatz recht: Derzeit beteiligen sich über 50.000 Unternehmen, die in 100 Forschungsvereinigungen organisiert sind. Wir wollen, dass IGF-Projekte auch weiterhin den Kontakt zwischen Wirtschaft und Wissenschaft vertiefen und zur Zukunfts- und Innovationsfähigkeit unseres Standortes beitragen. Daher verlängern wir die Förderlinie und wollen das Fördervolumen in den nächsten Jahren weiter anheben.“
Die neue IGF-Richtlinie ist zum 1. September 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Vorgängerversion, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet war. Ihre Laufzeit endet am 31. Dezember 2021. Als wesentliche Neuerung gegenüber der bislang geltenden Förderrichtlinie wird unter anderem die transnationale IGF-Fördervariante CORNET auch für nichteuropäische Staaten geöffnet, um die Internationalisierungsbestrebungen des Mittelstandes noch stärker zu unterstützen. Zudem sind alle Anträge auf Förderung künftig unter Verwendung der elektronischen Signatur einzureichen. Damit ist die IGF das erste Forschungsförderprogramm des BMWi, das die elektronische Signatur durchgängig nutzt.
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