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Sächsischer Transferpreis – Bewerbungen bis 8. März möglich

Der Sächsische Transferpreis ehrt Wissens- und Technologiegebende, deren Arbeit den Transferprozess von der Wissenschaft in die Wirtschaft in besonderer Weise vorangebracht haben. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung der Innovationskraft des Mittelstandes. Der Preis, der vom Wirtschaftsministerium des Freistaates Sachsen in Zusammenarbeit mit der Innovationplattform futureSAX vergeben wird, ist mit bis zu 30.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus Zugang zum futureSAX-Netzwerk mit über 10.000 Kontakten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die AiF gehört zu den Kooperationspartnern von futureSAX. Das Preisträger-Projekt wird im Rahmen der Sächsischen Innovationskonferenz am 4. Juli 2023 bekanntgegeben.

Darüber hinaus stellen die Teilnehmenden ihre Institutionen, Projekte und die Motivation der Beteiligten hinter dem Transfererfolg innerhalb der Sächsischen Transfer Roadshow vor. Die Roadshow richtet sich an Unternehmen, die an einem Einblick in die sächsische Forschungslandschaft sowie in Prozesse und Strukturen für die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen interessiert sind. Sie erfahren Hintergründe zu Transferprojekten mit Modellcharakter, können in den aktiven Austausch mit Expertinnen und Experten aus der sächsischen Wissenschafts-Community gehen und Impulse zur weiteren Stärkung der eigenen Innovationskraft mitnehmen.

Bewerbungen für den Sächsischen Transferpreis 2023 sind noch bis 8. März 2023 unter www.futureSAX.de/transferpreis möglich. Dort finden Interessenten auch weitere Informationen. Gesucht werden Wissens- und Technologietransferprojekte zwischen Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungsinstituten und sächsischen Unternehmen mit Modellcharakter. Hierbei steht nicht nur das Endprodukt, sondern auch die Gestaltung sowie Effektivität des Transferprozesses im Mittelpunkt. Der Sächsische Transferpreis ist branchen- und technologieoffen. Der Beginn oder die Durchführung des Transferprozesses dürfen maximal drei Jahre zurückliegen. (frd)