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Mitglied werden

Ordentliche Mitglieder der AiF können als gemeinnützig anerkannte Vereinigungen kleiner und mittlerer Unternehmen werden, die Industrielle Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen oder Technologiefelder zum Zweck haben und daher bundesweit agieren. Einzelheiten dieser Mitgliedschaft regeln die Satzung der AiF und der „Corporate Finance Codex“.

Im Falle eines Aufnahmeantrages ist die Erfüllung der daraus resultierenden Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft detailliert nachzuweisen. Die Entscheidung über Aufnahmeanträge trifft satzungsgemäß das Präsidium der AiF.

Henderika Hillebrand

Leiterin Vereinswesen

Tel. +49 221 37680-105
henderika.hillebrand(at)AiF.de