Dieser Weiterbildungskurs enthält alle vorgeschriebenen Lehrinhalte und ist als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 28 Abs. 5 Satz 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) behördlich anerkannt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://dechema-dfi.de/Gentechnikrecht.html