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Industrielle Gemeinschaftsforschung: Neue Richtlinie in Kraft

Die neue Förderrichtlinie zur Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die vorwettbewerbliche IGF schlägt eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und wirtschaftlicher Anwendung und bietet KMU Zugang zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die neue Richtlinie ist am 29. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Gegenstand der erfolgreichen Forschungsförderung, die dem innovationsaffinen deutschen Mittelstand zugutekommt, sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien. In dem Dokument wird zum Antragsverfahren bestätigt: „Der AiF e. V. bzw. der Projektträger und die Forschungsvereinigungen sichern eine qualifizierte Vorbereitung und Begutachtung der eingereichten IGF-Vorhaben unter Beteiligung der KMU und organisieren dazu ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl der Vorhaben. Kernelement dieses Verfahrens ist ein System unabhängiger Gutachterinnen und Gutachter aus Wirtschaft und Wissenschaft paritätisch besetzt.“

AiF-Mitglieder als kompetente Partner anerkannt

Die rechtlich selbständigen, gemeinnützigen industriellen Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31. Dezember 2023 ordentliche Mitglieder der AiF sind und grundsätzlich allen interessierten Akteuren offenstehen, sind bis Ende 2025 unmittelbar antragsberechtigt. Andere wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen können ab 1. Januar 2024 bei der Bewilligungsbehörde oder dem Projektträger einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm IGF stellen, wenn sie die aus der Anlage der Förderrichtlinie ersichtlichen Kriterien erfüllen. Ab 1. Januar 2025 sind autorisierte neue Forschungsvereinigungen antragsberechtigt. „Wir freuen uns, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach der Aktualisierung der IGF-Richtlinie die bewährten Strukturen und jahrzehntelangen Kompetenzen der AiF und ihrer Forschungsvereinigungen hiermit würdigt und weiter zugunsten forschender kleiner und mittlerer Unternehmen einsetzt“, erklärt Professor Michael Bruno Klein, Hauptgeschäftsführer des Forschungs- und Transfernetzwerks Mittelstand AiF.

Eine weitere der Neuerungen gegenüber der bislang geltenden Förderrichtlinie ist die Kategorisierung von Kleinst- und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Sie dürfen künftig nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder die Jahresbilanzsumme darf 43 Millionen Euro nicht übersteigen.

Die AiF begleitet und koordiniert die IGF im Auftrag des BMWK. Im Jahr 2021 stellte das Bundeswirtschaftsministerium für die IGF rund 200 Millionen Euro für herausragende Forschungsprojekte und die Netzwerkbildung zwischen mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bereit. (frd)

Download: Förderrichtlinie zur Industriellen Gemeinschaftsforschung vom 21.12.2022